Die bunte Welt der Katholiken – Das Münster

Im deutschen Sprachraum werden einige Kirchen auch als Münster bezeichnet. Woher kommt dieser Ausdruck? Die Bezeichnung Münster wird abgeleitet vom lat. „monasterium“ = Kloster und dieses wiederum von „monachus“ = Mönch. Gemeint war damit ursprünglich der gesamte Gebäudekomplex von Klöstern und Stiften, konkret eigentlich aber nur deren Gotteshaus. Als Münster werden im süd-westdeutschen Sprachraum auch Kirchen bezeichnet, an denen es eine geistliche Gemeinschaft, also entweder einen Orden oder ein Kollegiatkapitel (Klerikergemeinschaft ohne Gelübde und mit weniger strengen Regeln) gibt oder gab (so z. B. in Ulm). Der Name Münster entwickelte sich über die Klosterkirchen hinaus. So wohnten die zum Gebet beauftragten Priester des Domkapitels bei Kathedralen oder es gab Domschulen mit einem Charakter ähnlich dem eines Klosters. Manche dieser Kollegiatkirchen sind nachträglich zu Bischofskirchen geworden (z. B. Straßburg), haben aber ihren alten Namen Münster beibehalten, so auch die Stiftskirchen in Freiburg i. Br., Ulm, Essen u.a.

Zum besseren Verständnis noch einmal ein Überblick in aller Kürze:

Kathedrale (> Beitrag)

Von „kathedra“ = (Lehr-)Stuhl, Sitz; Eine Kathedrale ist eine Bischofskirche, die sich durch den Bischofssitz auszeichnet.

Dom (> Beitrag)

Von „domus (dei)“ = Haus (Gottes); Zeichnet sich aus durch Größe, besondere Bedeutung oder historische/architektonische/künstlerische Besonderheiten. Viele Kathedralen werden als Dom bezeichnet, doch nicht jeder Dom ist eine Kathedrale!

Basilika (> Beitrag)

Von „basilike (stoa)“/“basileus“ = königliche Halle oder Prachtbau/König; Von der Kirche ab dem 4. Jahrhundert übernommene Bauform als Längsbau mit einer Säulenhalle mit halbrunder Apsis als Abschluss. Das Mittelschiff ist dabei typischerweise höher als die durch Säulen abgetrennten Seitenschiffe. Hierdurch konnte baulich eine gute Lichtführung ermöglicht werden. Fast alle spätantiken und romanischen Kirchen gehören zu diesem Typ. Außerdem Ehrentitel im Kirchenrecht für mit besonderen Privilegien ausgezeichnete Kirchen.

Münster

Von „monasterium“ = Kloster; Gebäudekomplex bzw. Gotteshaus eines Klosters oder Stifts mit angeschlossener geistlicher Gemeinschaft. Manche wurden Bischofssitz, behielten aber ihre Bezeichnung als Münster bei.